Bündnis für mehr Demokratie
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Unser Gesetzentwurf - Eine ÜbersichtGesetzentwurf Mehr Demokratie in Baden-WürttembergGesetzentwurf über Bürgerentscheide in Gemeinden und Landkreisen
Zielsetzung des Gesetzentwurfs In einer Demokratie muss die Bürgerschaft die Möglichkeit haben, die Entscheidung wichtiger Sachfragen an sich zu ziehen. Baden-Württemberg war jahrzehntelang das einzige Bundesland mit Bürgerbegehren und entscheid, wurde aber inzwischen durch andere Bundesländer mit anwendungsfreundlicheren Regeln überholt. Die nach vielen Anstößen und langem Zögern im Jahr 2005 von der baden-württ. Regierungskoalition vorgenommene Änderung des § 21 Gemeindeordnung ist leider nur ein halber Schritt. Deutlich stärker will der nachfolgende Bündnisentwurf den Anwendungsbereich für Bürgerbegehren und -entscheide erweitern und die Wahrnehmung dieses direktdemokratischen Instruments erleichtern, was mittelbar auch alle anderen Formen der Bürgerbeteiligung aktiviert und lokale Demokratieentwicklung fördert. Vorbild hierbei ist die in Bayern geltende und erfolgreich praktizierte Regelung Inhalt des Gesetzentwurfs
Weitere Verbesserungen:
Als Ausgleich für diese Erleichterungen des Bürgerentscheids wird dessen Bestandsschutz von drei Jahren auf eines verkürzt.
Detaillierter Gesetzentwurf [pdf 99 KB] und ein synopischer Vergleich [html, pdf 53 kb]. |
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