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Pressemitteilung
vom 20. September 2007
Nach Teilerfolg verzichtet Bündnis für mehr Demokratie auf Volksbegehren
Bürgerentscheide auch über Bauplanungen möglich!
Das Bündnis für mehr Demokratie, dem mehr als 25
landesweit tätige Organisationen angehören, hat zwei Jahre
nach Beginn der Unterschriftensammlung für ein landesweites
Volksbegehren in einer Pressemitteilung eine gemischte Bilanz seiner
Kampagne für bessere Bürgerentscheide in
Baden-Württemberg gezogen. Zwar habe das Bündnis ausreichend
Unterschriften für den Zulassungsantrag über ein
Volksbegehren. Angesichts der hohen gesetzlichen Hürden werde das
Bündnis trotz sichtbarer Teilerfolge aber auf die Einleitung eines
Volksbegehrens verzichten, erklärte Reinhard Hackl vom
Landesverband Mehr Demokratie e.V.
Positiv wertete Hackl, dass SPD und Bündnis 90/Die
Grünen den Gesetzentwurf des Bündnisses gemeinsam in den
Landtag eingebracht hatten. Der politische Druck des Bündnisses
habe zu einer Verbesserung der bürgerschaftlichen Mitsprache im
Land geführt, wenn auch die von CDU und FDP be-schlossenen
Regelungen weit hinter den vom Bündnis angestrebten bayerischen
Regelungen zurückbleiben. Auf sein Konto bucht das Bündnis
auch die inzwischen „klammheimlich“ erfolgte Klarstellung
des Innenministeriums, dass Bauleitplanungen nun doch Gegenstand von
Bürgerbegehren sein können, wie die Vertreter der
Umweltverbände Stefan Rösler (NABU) und Michael Spielmann
(BUND) hervorheben. Damit sei ein wichtiger Kritikpunkt des
Bündnisses weggefallen.
Mit rund 13.500 Unterschriften für den Zulassungsantrag
des Volksbegehrens hat das Bündnis die ge-setzliche Mindestzahl
(10.000) für die Beantragung eines Volksbegehrens zur Senkung der
Hürden für Bürgerentscheide übertroffen. Das
bürokratische Verfahren habe die Sammlung von Unterschriften aber
erheblich erschwert, kritisierte der DGB-Landesvorsitzende Rainer
Bliesener als einer der Ver-trauensleute der Unterschriftensammlung.
Die verbleibenden Kritikpunkte (z.B. zu hohe Quoren, feh-lende
Einbeziehung der Landkreise) reichten politisch nicht, um den
nächsten Schritt, das eigentliche Volksbegehren, zu wagen. Denn
nach geltendem Recht müssten 1,27 Millionen Bürger (ein
Sechstel der Wahlberechtigten) den Gesetzentwurf innerhalb von zwei
Wochen in den Rathäusern unterschreiben. Dies sei nach seiner
Einschätzung ohne ein „mobilisierungsfähiges
landespolitisches Thema“ kaum zu schaffen. Bliesener unterstrich,
dass Bürgerentscheide für die Gewerkschaften ein wichtiges
Instrument blieben, um Widerstand gegen die Privatisierung
öffentlicher Daseinsvorsorge zu leisten.
Der DGB-Landesvorsitzende forderte die Absenkung der
Hürden für landesweite Volksbegehren: So soll die Unter-
stützung von fünf Prozent der Wahlberechtigten (knapp
400.000) genügen und die Unter-schriften frei und in einem
Zeitraum von 6 Monaten gesammelt werden dürfen. Bei der Abstimmung
selbst sollte es, wie in Bayern, kein Zustimmungsquorum geben. Die
Vorstellungen der Regierungskoalition in Stuttgart, nur das
Zustimmungsquorum bei Volksabstimmungen von 33 auf 25 Prozent
abzusenken, bezeichnete er als „reine Gesetzeskosmetik“,
weil es zu dieser Abstimmung angesichts der vorherigen Hürden gar
nicht kommen werde.
Das Bündnis hatte in seinem Gesetzentwurf nach
bayerischem Vorbild die Verbesserung der
Bürgerentscheidsmöglichkeiten in Gemeinden und Landkreisen
gefordert. So sollten Bürgerentscheide auch in Landkreisen
möglich sein, das Zustimmungsquorum je nach
Gemeindegröße von 25 auf 10-20 Prozent abgesenkt und weitere
Verfahrenshürden, wie z.B. die Frist bei Bürgerbegehren gegen
Gemeinderatsbeschlüsse beseitigt werden. Das Bündnis will nun
seine Ziele u.a. weiter über die im Bündnis mitarbeitenden
Oppositionsparteien, SPD und Bündnis90/Die Grünen, mit
entsprechenden Vorstößen im Parlament verfolgen.
Die Vertreter der Umweltverbände Michael Spielmann (BUND)
und Stefan Rösler (NABU) kritisieren den Umgang der
Landesregierung mit den Mitspracherechten der Bürger als
„skandalträchtig“! Sie habe 2005 die Möglichkeit
der Bürger, auch über Gemeindeplanungen Bürgerentscheide
zu erzwingen, regelrecht im Gesetz versteckt. Gerade hier sei
Bürgermitsprache unerlässlich, um dem immer weiter
ausufernden Flächenfraß zu begegnen.
Im Gesetz habe die Landesregierung bestimmt, dass über
Bauleitpläne Bürgerentscheide nicht zulässig seien, und
diese in den sog. Negativkatalog aufgenommen. Gleichzeitig vertrete das
Ministerium nachträglich nun aber in einer Erläuterung an die
Kommunen die richtige Auffassung, dass über Planungsverzicht,
Planungsstopp und die Aufhebung von Bebauungsplänen sehr wohl
Bürgerentscheide möglich sind. Die notwendigen
Abwägungen im Bauleitplanverfahren, die einem Bürgerentscheid
nach dem Baugesetzbuch nicht zugänglich sind, beträfen
nämlich nur das „Wie“ der Planung, aber nicht das
„OB“! Gemeinden und Öffentlichkeit werden aber von der
Landesregierung über diese Möglichkeit nicht informiert. Sie
bezeichnen es als eine Aufgabe des Bündnisses, diese Information
in ihre Gliederungen vor Ort zu tragen und vor Ort Bürgergruppen
zu unterstützen, die entsprechende Bürgerbegehren planen.
Erfreulich sei es "dass die ersten von Mehr Demokratie beratenen
entsprechenden Bürgerbegehren, etwa in Orsingen-Nenzingen (LK
Konstanz) gegen den Bau einer Freizeitanlage bereits im Verfahren
seien.“
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