Bündnis für mehr Demokratie

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Pressemitteilung
vom 20. September 2007


Nach Teilerfolg verzichtet Bündnis für mehr Demokratie auf Volksbegehren

Bürgerentscheide auch über Bauplanungen möglich!

Das Bündnis für mehr Demokratie, dem mehr als 25 landesweit tätige Organisationen angehören, hat zwei Jahre nach Beginn der Unterschriftensammlung für ein landesweites Volksbegehren in einer Pressemitteilung eine gemischte Bilanz seiner Kampagne für bessere Bürgerentscheide in Baden-Württemberg gezogen. Zwar habe das Bündnis ausreichend Unterschriften für den Zulassungsantrag über ein Volksbegehren. Angesichts der hohen gesetzlichen Hürden werde das Bündnis trotz sichtbarer Teilerfolge aber auf die Einleitung eines Volksbegehrens verzichten, erklärte Reinhard Hackl vom Landesverband Mehr Demokratie e.V.

Positiv wertete Hackl, dass SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Gesetzentwurf des Bündnisses gemeinsam in den Landtag eingebracht hatten. Der politische Druck des Bündnisses habe zu einer Verbesserung der bürgerschaftlichen Mitsprache im Land geführt, wenn auch die von CDU und FDP be-schlossenen Regelungen weit hinter den vom Bündnis angestrebten bayerischen Regelungen zurückbleiben. Auf sein Konto bucht das Bündnis auch die inzwischen „klammheimlich“ erfolgte Klarstellung des Innenministeriums, dass Bauleitplanungen nun doch Gegenstand von Bürgerbegehren sein können, wie die Vertreter der Umweltverbände Stefan Rösler (NABU) und Michael Spielmann (BUND) hervorheben. Damit sei ein wichtiger Kritikpunkt des Bündnisses weggefallen.

Mit rund 13.500 Unterschriften für den Zulassungsantrag des Volksbegehrens hat das Bündnis die ge-setzliche Mindestzahl (10.000) für die Beantragung eines Volksbegehrens zur Senkung der Hürden für Bürgerentscheide übertroffen. Das bürokratische Verfahren habe die Sammlung von Unterschriften aber erheblich erschwert, kritisierte der DGB-Landesvorsitzende Rainer Bliesener als einer der Ver-trauensleute der Unterschriftensammlung. Die verbleibenden Kritikpunkte (z.B. zu hohe Quoren, feh-lende Einbeziehung der Landkreise) reichten politisch nicht, um den nächsten Schritt, das eigentliche Volksbegehren, zu wagen. Denn nach geltendem Recht müssten 1,27 Millionen Bürger (ein Sechstel der Wahlberechtigten) den Gesetzentwurf innerhalb von zwei Wochen in den Rathäusern unterschreiben. Dies sei nach seiner Einschätzung ohne ein „mobilisierungsfähiges landespolitisches Thema“ kaum zu schaffen. Bliesener unterstrich, dass Bürgerentscheide für die Gewerkschaften ein wichtiges Instrument blieben, um Widerstand gegen die Privatisierung öffentlicher Daseinsvorsorge zu leisten.

Der DGB-Landesvorsitzende forderte die Absenkung der Hürden für landesweite Volksbegehren: So soll die Unter- stützung von fünf Prozent der Wahlberechtigten (knapp 400.000) genügen und die Unter-schriften frei und in einem Zeitraum von 6 Monaten gesammelt werden dürfen. Bei der Abstimmung selbst sollte es, wie in Bayern, kein Zustimmungsquorum geben. Die Vorstellungen der Regierungskoalition in Stuttgart, nur das Zustimmungsquorum bei Volksabstimmungen von 33 auf 25 Prozent abzusenken, bezeichnete er als „reine Gesetzeskosmetik“, weil es zu dieser Abstimmung angesichts der vorherigen Hürden gar nicht kommen werde.

Das Bündnis hatte in seinem Gesetzentwurf nach bayerischem Vorbild die Verbesserung der Bürgerentscheidsmöglichkeiten in Gemeinden und Landkreisen gefordert. So sollten Bürgerentscheide auch in Landkreisen möglich sein, das Zustimmungsquorum je nach Gemeindegröße von 25 auf 10-20 Prozent abgesenkt und weitere Verfahrenshürden, wie z.B. die Frist bei Bürgerbegehren gegen Gemeinderatsbeschlüsse beseitigt werden. Das Bündnis will nun seine Ziele u.a. weiter über die im Bündnis mitarbeitenden Oppositionsparteien, SPD und Bündnis90/Die Grünen, mit entsprechenden Vorstößen im Parlament verfolgen.

Die Vertreter der Umweltverbände Michael Spielmann (BUND) und Stefan Rösler (NABU) kritisieren den Umgang der Landesregierung mit den Mitspracherechten der Bürger als „skandalträchtig“! Sie habe 2005 die Möglichkeit der Bürger, auch über Gemeindeplanungen Bürgerentscheide zu erzwingen, regelrecht im Gesetz versteckt. Gerade hier sei Bürgermitsprache unerlässlich, um dem immer weiter ausufernden Flächenfraß zu begegnen.

Im Gesetz habe die Landesregierung bestimmt, dass über Bauleitpläne Bürgerentscheide nicht zulässig seien, und diese in den sog. Negativkatalog aufgenommen. Gleichzeitig vertrete das Ministerium nachträglich nun aber in einer Erläuterung an die Kommunen die richtige Auffassung, dass über Planungsverzicht, Planungsstopp und die Aufhebung von Bebauungsplänen sehr wohl Bürgerentscheide möglich sind. Die notwendigen Abwägungen im Bauleitplanverfahren, die einem Bürgerentscheid nach dem Baugesetzbuch nicht zugänglich sind, beträfen nämlich nur das „Wie“ der Planung, aber nicht das „OB“! Gemeinden und Öffentlichkeit werden aber von der Landesregierung über diese Möglichkeit nicht informiert. Sie bezeichnen es als eine Aufgabe des Bündnisses, diese Information in ihre Gliederungen vor Ort zu tragen und vor Ort Bürgergruppen zu unterstützen, die entsprechende Bürgerbegehren planen. Erfreulich sei es "dass die ersten von Mehr Demokratie beratenen entsprechenden Bürgerbegehren, etwa in Orsingen-Nenzingen (LK Konstanz) gegen den Bau einer Freizeitanlage bereits im Verfahren seien.“

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